Allgemeine Geschäftsbedingungen

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1. Anmeldung / Reisevertrag

Die Anmeldung erfolgt im mountain spirit-Büro sowie bei den anderen Buchungsstellen von mountain spirit. Mit der Anmeldung bietet der Kunde mountain spirit den Abschluß eines Reise-bzw. Veranstaltungsvertrages (nachfolgend Vertrag) verbindlich an.

Mit Zugang einer Buchungsbestätigung, die zugleich Rechnung ist, kommt der Vertrag zu Stande.

2. Leistungsumfang

Der Leistungsumfang ergibt sich aus den im jeweils gültigen Programmheft dargelegten Veranstaltungsbeschreibungen sowie aus der hierauf bezugnehmenden Buchungsbestätigung. Änderungen unwesentlicher Leistungen aufgrund unvorherzusehender Ereignisse (wie z.B. Wetterunbilden, Ausfall von Seilbahnen, Schneemangel, politische Unruhen o.ä.) sind möglich und zulässig.

3. Bezahlung / Anzahlung

Mit Zugang der Buchungsbestätigung ist die Bezahlung fällig.

Ein Anspruch auf Teilnahme entsteht erst nach voller Bezahlung des Veranstaltungspreises.

Für jede mehrtägige Reise ist mit der Anmeldung eine Anzahlung von ca. 10 % des Reisepreises für erforderliche Vorauslagen zu bezahlen, die genaue Summe wird mit der Bestätigung mitgeteilt. Der Restbetrag ist vor Reisebeginn fällig und wird mit Fälligkeitsdatum in der Buchungsbestätigung ausgewiesen.

4. Preisänderungen

Der Veranstaltungspreis wurde zur Katalogerstellung kalkuliert. Wenn sich nach Vertragsschluß wesentliche Änderungen der für die Reise geltenden Wirtschaftsdaten ergeben ( Beförderungskosten, Gebühren, Steuern, Wechselkurse o.ä.) ist mountain spirit berechtigt, den Reisepreis zu erhöhen. In diesem Fall wird der Kunde unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt davon in Kenntnis gesetzt. Bei einer zulässigen Preiserhöhung von über 5 % des ausgeschriebenen Reisepreises kann der Kunde ohne Kosten vom Vertrag zurück treten. Den Rücktritt hat der Kunde unverzüglich mountain spirit gegenüber geltend zu machen.

5. Haftung

Die Teilnahme an allen Veranstaltungen erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr. mountain spirit haftet nicht für die Leistungsfähigkeit des Kunden.

mountain spirit haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden ( z.B. Verlust, Diebstahl, Beschädigung, Verspätung o.ä.). Für die Personenbeförderung haftet der jeweilige Fuhrunternehmer.

Außerdem wird die Haftung von mountain spirit für Schäden, die nicht Körperschäden sind, auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich, noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde bzw. soweit mountain spirit für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

6. Mindestteilnehmerzahl

Zur Durchführung der einzelnen Veranstaltung muß die von mountain spirit festgelegte Mindestteilnehmerzahl erreicht werden. Wird diese nicht erreicht, ist mountain spirit berechtigt, bis eine Woche vor Veranstaltungsbeginn vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde erhält dann den einbezahlten Reisepreis in voller Höhe zurück.

7. Kündigung / Rücktritt / Nichtinanspruchnahme von Leistungen

Der Rücktritt vor Veranstaltungsbeginn durch den Kunden muß schriftlich erklärt werden.

Bei Rücktritt berechnet mountain spirit anstelle der konkreten Berechnung der Rücktritts-Entschädigung die nachfolgend aufgeführte prozentuale Entschädigung bezogen auf den Gesamtpreis:

Für vom Kunden nicht in Anspruch genommene Leistungen (z.B. einzelne Kurstage) kann kein Ersatz und keine Erstattung gewährt werden. Dies gilt insbesondere auch für nicht in Anspruch genommene Kurstage, die infolge schlechter Witterung (Schneemangel z.B.) nicht wie vereinbart stattfanden.

8. Versicherungen

mountain spirit empfiehlt seinen Kunden sehr den Abschluß einer Reise-Rücktritt- bzw. -abbruchversicherung.

9. Allgemeines

Der Anspruch des Kunden bei Mangelhaftigkeit der Reise richtet sich nach den Bestimmungen des Bürgerlichen Rechts , §§ 651 c- 651 f BGB. Ein Schadensersatzanspruch gemäß § 651 f BGB unterliegt den oben genannten Einschränkungen.Mit Abgabe der Anmeldung werden diese Bedingungen verbindlich anerkannt. Sollte eine Bestimmung ungültig sein, behalten die übrigen Bestimmungen ihre Gültigkeit.